Die Idee zum Projekt "Führerschein mit 17" ist im Jahre 1995 entstanden und wurde zunächst nicht in allen Bundesländern durchgeführt.
Erst seit Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und mit Begleitung eines erfahrenen Autofahrers Kraftfahrzeuge der Klasse B führen.
Die Fahrschüler können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung erhalten sie zunächst nur eine Bescheinigung. Am 18. Geburtstag kann diese dann gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eingetauscht werden.
Wenn ein junger Fahranfänger die Auflagen für "begleitetes Fahren" missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Außerdem muss er mit einem Bußgeld rechnen, eine Verlängerung der Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.
Aber auch dem Begleiter drohen bei Missachtung empfindliche Strafen z.B. wenn die Begleitperson alkoholisiert ist. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre ohnehin die Null-Promille-Regel.
Quelle: www.bussgeldkatalog-mpu.de
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