Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren … ohne Prüfung!!!
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B seit mindestens
5 Jahre
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern
der Klasse A1
- Die theoretische Schulung
beträgt mindestens acht Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten
- Die praktische Schulung beträgt mindestens
zehn Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
- Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der
Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber
der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme
auszustellen.
- Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann die Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125
cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
- Mit dieser Berechtigung dürfen die obengenannten Leichtkrafträder nur in Deutschland geführt werden.
- Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deswegen ist z.B. die
Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.